Gewerbeverein Fraunberg – seit 2005 aktiv in der Gemeinde
43 Mitgliedsbetriebe aus den Bereichen Banken, Dienstleistung, Handel und Handwerk zählt der Gewerbeverein derzeit. Wer bei den Betrieben arbeitet und deren Angebote wahr nimmt, ist Teil eines gesunden Kreislaufes. Die Wirtschaftsleistung bleibt in der Region, die Steuereinnahmen sorgen für ein gute Infrastruktur wie Kitas, Schulen und Straßen. Jugendliche haben die Möglichkeit ihre Ausbildung ortsnah in den Betrieben zu starten. Selbstredend, dass kurze Wege, wenn man seine Bedürfnisse durch die Angebote in der Gemeinde befriedigen kann, umweltfreundlich sind.
Ziele des Gewerbevereins Fraunberg
- die Wirtschaftskraft in der Gemeinde Fraunberg durch Arbeits- und Ausbildungsplätze steigern
- die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder bei der Gemeinde vertreten
- den Mittelstand und das Handwerk im ländlichen Raum stärken und somit attraktiver machen
- die Vernetzung in der Gemeinde vorantreiben
- gemeinsame Werbung und Aktionen durchführen
Aktivitäten und Veranstaltungen
Der Gewerbeverein fördert die Bekanntheit seiner Mitglieder mit einer Gemeinschaftswerbung, die 3-4 Mal im Jahr an alle Haushalte im Gemeindegebiet Fraunberg verteilt wird. Ebenso haben die Mitglieder die Möglichkeit sich im Gemeindekalender zu präsentieren.
Seit der Gründung 2005 haben viele attraktive Veranstaltungen dazu beigetragen, die Unternehmen des Gewerbevereins und den Verein selber für die Menschen in und um Fraunberg herum sichtbarer zu machen.
Einige möchten wir hier nennen:
– 2005 Energietag in Grucking – es wurden neue Technologien und Einsatzmöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe vorgestellt
– 2011 Schnuppertage „Handwerk“ für die Schulkinder in der Gemeinde
– 2013 Kreishandwerksmeister Rudolf Waxenberger referiert über den Fachkräftemangel im Handwerk
– 2017 Thema Arbeitssicherheit – Arbeitsschutz
– 2019 Veranstaltung mit der AOK Erding, Herrn Kochbeck, zum Thema Gesundheit
Vorstandschaft
1. Vorstand Gerhard Hilger
Tel. 08084/8822
info@gv-fraunberg.de
2. Vorstand Christa Nett
Tel. 08762/1227
3. Vorstand Claudia Scharf
Tel. 08122/975018
Schriftführerin Johanna Hacker
Tel. 08122/20902
Schatzmeister Manfred Lechner
Tel. 08762/885
Jetzt Mitglied werden
Ein Netzwerk lebt durch seine Mitglieder. Wenn Sie im Gemeindegebiet Fraunberg ein Gewerbe betreiben sind Sie bei uns richtig! Die Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen.
Wir freuen uns auf Ihr Fragen und Anregungen.
Informationen für Mitglieder über den Datenschutz nach der DatenschutzGrundverordnung (DSVGO)
(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung in dem Gewerbeverein Fraunberg e.V. ist
– Gerhard Hilger, Telefon-Nr. 08084/3488, e-Mail gerhard.hilger@t-online.de
– Christa Nett, Telefon-Nr. 08762/1227, e-Mail ch-nett@t-online.de
– Manfred Lechner, Telefon-Nr. 08762/885, e-Mail mane.lechner@t-online.de
– Johanna Hacker, Telefon-Nr. 08122/20902, e-Mail johanna.hacker@ag-ed.bayern.de
– Claudia Scharf, Telefon-Nr. 08122/975044 , e-Mail claudia@scharf-reisen.de
(2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse. Außerdem wird als freiwillige Angabe die Bankverbindung erfasst. Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO).
(4) Die in (2) genannten Daten sind – mit Ausnahme der Bankverbindung – Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein und werden, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.
(5) Die Daten der Mitglieder werden zum Zwecke der Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragseinzugs verwendet. In diesem Zusammenhang werden sie Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit zur Kenntnis gegeben, wie es deren Ämter oder Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO und hinsichtlich der Bankverbindung Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO.
(6) Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Vereinsjubiläum, Betriebsbesichtigungen) und Mitgliederversammlungen veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Ggf. werden auch Ergebnislisten in dieser Weise veröffentlicht/übermittelt.
Fotos einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon auszugehen, dass Mitglieder auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei allenfalls Name, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht/übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie Verein und Altersklasse.
Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung/Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.
Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(7) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b)
DSGVO). Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(8) Im Zusammenhang mit Jubiläen, Ehrungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Geburtstagen seiner Mitglieder veröffentlicht/übermittelt der Verein Daten und Fotos nur mit Einwilligung des betroffenen Mitglieds (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(9) Die Mitgliederdaten werden spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(10) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS- DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(11) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(12) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.